06. Februar 1508
Maximilian I. nimmt mit Zustimmung Papst Julius II. den Titel »Erwählter römischer Kaiser« an. Er beendet damit die Abhängigkeit der Erlangung der Kaiserwürde von der Krönung durch den Papst in Rom. Seit der Krönung Karls des Großen 800 in Rom hatte der Papst den gewählten deutschen Königen die Kaiserwürde des römischen Reiches verliehen.
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