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Kaspar Hauser: Klärt ein DNA-Test nun das Rätsel um seine Herkunft?

Ein DNA-Test soll „Findling“ Kaspar Hauser als Erbprinzen von Baden ausweisen. Bisher stimmte der Markgraf von Baden einem DNA-Test nicht zu. Jetzt zeigt ein rechtshistorisches Gutachten,  dass die Särge und damit der Zugang zu dem fraglichen Erbgut im Besitz des Landes Baden-Württemberg sind.

Einen DNA-Test, der Hausers Verwandtschaft zu Großherzog Karl und seiner Gattin Stéphanie Beauharnais bestätigen soll, lies das Adelshaus bislang nicht zu. Der Rechtshistoriker Winfried Klein kam jetzt zu dem Schluss: Die Gruft und die Särge gehören dem Haus Baden schon lange nicht mehr, der Besitzer sei das Land Baden-Württemberg. Als Teil des früheren Domänenvermögens ging die Schoss- und Stiftskirche St. Michael zu Pforzheim 1918/19 in Landesbesitz über. Entscheidend ist die erbrechtliche Zuordnung: Da das Testament des letzten Großherzogs Friedrich II. 1907 zur Fürstengruft schweigt, ging sie rechtlich niemals in das Familienerbe über.

Dennoch wird der Zugang zu Särgen vom Einvernehmen des Markgrafen von Baden abhängig gemacht. Die Rücksichtnahme gilt hier hauptsächlich dem Recht auf Totenfürsorge. Auch mehr als 150 Jahre nach der letzten Bestattung? Ohne rechtliche Bedeutung könnte das Land einen DNA-Test ohne Verletzung der Totenruhe veranlassen.

Durch einen Vergleich des Erbgutes der Großherzogin Stéphanie, ihrem kurz nach seiner Geburt 1812 gestorbenen und in der Pforzheimer Fürstengruft als Erbprinz bestatteten Säugling, sowie des „Findlings“ ließe sich das 200 Jahre alte Rätsel um die Abstammung Kasper Hausers lösen. Denn Anhänger der „Erbprinz-Theorie“ vermuten, bei dem im fürstlichen Grab bestatteten Säugling handle es sich um eine Vertauschung.

Cornelia Schmidt


Datum: 11.6.2012
Den Inhalt beschreibende Stichwörter:

Kasper Hauser, Baden-Württemberg, Stéphanie Beauharnais, Fürstengruft, DNA-Test

 

 
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