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Deutschland bezahlt letzte Kriegsschulden


92 Jahre nach dem Ende des Ersten Weltkriegs hat Deutschland am vergangen Sonntag die letzte Rate seiner Kriegsschulden beglichen. Damit schloss sich das Kapitel Erster Weltkrieg zumindest aus finanzieller Sicht.


Als Artikel 231 des Versailler Vertrages im Jahr 1919 die alleinige Verantwortung für den Ersten Weltkrieg Deutschland zuschrieb, wurde die noch junge Weimarer Republik mit immensen Forderungen nach Reparationszahlungen konfrontiert.

Allein hätte die Weimarer Republik die geforderten Summen nie aufbringen können. Daher legte der „Dawes Plan“, benannt nach dem US-amerikanischen Finanzexperten Charles Dawes, 1924 die jährlichen Finanzierungsquoten fest, mit denen die Schulden beglichen werden sollten. Gleichzeitig sollten Anleihen aus dem Ausland die deutsche Wirtschaft wieder in Schwung bringen. Fünf Jahre später folgte mit dem „Young Plan“ eine Vereinbarung, die die Begleichung der Schulden bis zum Jahr 1988 festlegte.

Nach dem Zweiten Weltkrieg regelte das Londoner Abkommen von 1953 die Vor- und Nachkriegsschulden Deutschlands. Es wurde unter Anderem vereinbart, dass Deutschland die Zinsrückstände erst im Fall einer Wiedervereinigung zu tilgen habe.

Mit der Wiedervereinigung vom 3. Oktober 1990 wurden diese Zinsrückstände wieder aktuell. Sie summierten sich auf knapp 240 Millionen D-Mark. Pünktlich zum 20. Jahrestag der Wiedervereinigung überwies das „Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen“ (BADV) nun am vergangenen Sonntag die letzte Tilgungsrate.

 

C.R.


Datum: 4.10.2010
Den Inhalt beschreibende Stichwörter:

Kriegsschulden, Erster Weltkrieg, Versailler Vertrag

 

 
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