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  1. #1
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    Deutsches Reich oder BRD

    hallo

    ich werde immer wieder darauf angesprochen dass rechtmässig immer noch das reich existieren würde,denn angeblich hätte nur die wehrmacht - nicht aber die regierung kapituliert oder so ähnlich.
    die leute meinen dass das reich deswegen eigentlich nie aufgehört hätte zu existieren.

    selbst wenn die grosse mehrheit dieser leute ziemliche idioten sind so frage ich mich dennoch:was ist da dran?

    soweit ich weiss haben am 8 mai 1945 die deutschen streitkräfte bedinungslos kapituliert.oder hätte auch die regierung kapitulieren müssen?

    komm da irgendwie nicht klar mit der sache...kann mir das mal bitte einer erklären?

    lg

  2. #2
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    Das ist eine außerordentlich schwierige Frage, über die sich die besten Juristen im Unklaren sind. Idioten sind diejenigen, die meinen, dass das Deutsche Reich fortbesteht, keineswegs. Aber bei Wikipedia gibt es einen sehr ausführlichen Artikel dazu: Rechtslage des Deutschen Reiches nach 1945 – Wikipedia

  3. #3
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    ah scifi vielen dank!das werd ich mir mal durchlesen!

    doch ich finde schon dass das idioten sind,das römische reich hat auf dem papier ja auch bis 1806 weitergelebt - war allerdings schon lange untergegangen.was zählt ist die wirklichkeit und nicht ein stück papier.leute die das nicht einsehen wollen leben in einer fiktionswelt.

    lg

  4. #4
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    Das mit dem HRR und der translatio imperii ist eine völlig andere Sache.

    Es geht hier um komplizierte Rechtsfragen. Ähnliche Beispiele sind z. B. die Fragen, ob Österreich 1938-1945 und die baltischen Staaten 1940-1991 okkupiert oder annektiert waren ...

  5. #5
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    Zitat Zitat von Scifi Beitrag anzeigen
    Das ist eine außerordentlich schwierige Frage, über die sich die besten Juristen im Unklaren sind. Idioten sind diejenigen, die meinen, dass das Deutsche Reich fortbesteht, keineswegs. Aber bei Wikipedia gibt es einen sehr ausführlichen Artikel dazu: Rechtslage des Deutschen Reiches nach 1945 – Wikipedia
    Hallo scifi,
    der link ist hervorragend und stellt die Sichtweisen im Zeitablauf gut dar.
    Das "Fortbestehen" ist dabei nicht abwegig, sondern völkerrechtlich bestätigt.

    Die BRD ist nicht Rechtsnachfolger, sondern identisch mit dem Deutschen Reich. Andere Meinungen kann man ganz relaxt an das BVerfG oder (völkerrechtlich) an die UNO verweisen.

    vG rigel.

  6. #6
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    Ich weiß nicht, ob das idiotisch ist aber diese Erwägungsart, existieren in allen Ländern. Sie betreffen die Grundfrage der Gesetzlichkeit einer Regierung. Eine Debatte hat in Frankreich auf der Gesetzlichkeit von Vichy, auf derjenigen der Herrschaft Napoléon II, u.s.w. existiert... Es geben auch Befragungen in Großbritannien auf der Gesetzmäßigkeit der Dynastie von Windsor, der den Stuart gespreizt hat. Auf einem anderen Gebiet finden manche, daß wir immer im Krieg mit Deutschland gesetzlich sind, weil wir, vom Friedensvertrag signiert, nicht haben.

  7. #7
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    Zitat Zitat von rigel Beitrag anzeigen
    Die BRD ist nicht Rechtsnachfolger, sondern identisch mit dem Deutschen Reich.
    Nein, ist sie nicht. Die BRD ist völkerrechtlich teilidentisch mit dem Reich, aber nur vom territorialen Bestand her.
    Das Reich existiert laut Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes weiter, allerdings besitzt es zurzeit kein eigenes Staatsgebiet, keine Istitutionen und kein Staatsvolk, weswegen es selbst völkerrechtlich nicht handlungsfähig ist.

  8. #8
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    Zitat Zitat von Sandrokottos Beitrag anzeigen
    Nein, ist sie nicht. Die BRD ist völkerrechtlich teilidentisch mit dem Reich, aber nur vom territorialen Bestand her.
    Das Reich existiert laut Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes weiter, allerdings besitzt es zurzeit kein eigenes Staatsgebiet, keine Istitutionen und kein Staatsvolk, weswegen es selbst völkerrechtlich nicht handlungsfähig ist.
    Hallo,


    Das Zitat der BVerfG 1973 ist nur auf den Zustand der Teilung bezogen.

    Die territoriale "Teilidentität" ist von der materiellen völkerrechtlichen Identität zu trennen, wie im Urteil ausgeführt. Mit Vereinigung der Staaten ist das "Überbleibsel" unter Berücksichtigung der eingetretenen Gebietsverluste -was nichts Ungewöhnliches im Verlauf der Geschichte für Staaten ist und nichts mit ihrem völkerrechtlichen Bestand zu tun hat- auch territorial identisch mit dem Deutschen Reich.

    Wichtig ist zudem, dass mit dem 2+4-Vertrag die völkerrechtlich bis dato konsequente und in auch die fehlende Staatsgewalt kompensierende Behandlung des Deutschen Reiches - mit dem Schwebezustand der 2 Staaten - entfallen ist (frühere Rechtsakte der Besatzungsmächte). Interessanterweise hatte gerade dieses Besatzungsrecht die These vom Fortbestand des DR gestützt, gekoppelt mit der BRD-Auffassung zur Identitätsthese bei zwei Staaten.

    vG rigel.

  9. #9
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    Das einzige, was heute noch den Fortbestand des Reiches sichert, ist der Umstand, dass die Weimarer Reichsverfassung nach wie vor die gültige Verfassung Deutschlands ist. Eine Verfassung kann nur vom Volk, nicht von irgendwelchen Landtagen beschlossen werden. Das Grundgesetz ist nach wie vor ein Provisorium.

  10. #10
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    Hallo Sandrokottos,

    Recht und Staat sind zwar zwingend aufeinander bezogen, und die Verfassung steht an der Spitze der Rechtsordnung eines Staates. Die Bezugnahme auf eine Rechtsordnung ist allersdings kein Hinweis oder Beleg für die Existenz der Staatlichkeit, das überstrapaziert diesen Bezug.

    Die Rechtsordnung (und an der Spitze die Verfassung) bedarf vielmehr einer Gemeinschaft, die sich auf diese bezieht und die Geltung dieser Rechtsordnung permanent positiv bestätigt. Wo soll diese zu verorten sein?

    Interessant bei diesem Aspekt sind auch weniger die Verfassungsregelungen, die sich ohnehin überdecken (also die bestimmbaren Gemeinsamkeiten zwischen Grundgesetz und WV, wie zB einige Grundrechte), sondern die Teile der Rechtsordnung, die inzwischen liquidiert worden sind: Die Staatlichkeit dient also der Rechtserzeugung, nicht die Rechtsordnung der Erzeugung von Staatlichkeit.

    vG rigel.


    P.S. noch etwas Lesestoff:
    Verlust der Staatlichkeit - Google Buchsuche

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