Zitat:
Zitat von G-Redaktion Das Verfassungsgericht erklärte, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen das Grundgesetz verstöße. Es sei allerdings nicht verfassungswidrig. |
Der erste Satz stimmt noch. Der zweite widerspricht dem ersten und stimmt so auch nicht. Die gespeicherten Daten müssen daher auch gelöscht werden.
VG
Christian