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Alt 03.03.2010, 22:31   #9 (permalink)
913Chris
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913Chris ist ein wunderbarer Anblick913Chris ist ein wunderbarer Anblick913Chris ist ein wunderbarer Anblick913Chris ist ein wunderbarer Anblick913Chris ist ein wunderbarer Anblick913Chris ist ein wunderbarer Anblick913Chris ist ein wunderbarer Anblick
Zitat:
Zitat von G-Redaktion Beitrag anzeigen
Das Verfassungsgericht erklärte, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen das Grundgesetz verstöße. Es sei allerdings nicht verfassungswidrig.
Der erste Satz stimmt noch. Der zweite widerspricht dem ersten und stimmt so auch nicht. Die gespeicherten Daten müssen daher auch gelöscht werden.

VG
Christian
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