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Zitat von Kit Moto Insofern hatte er das gleiche Recht eines gewöhnlichen Mörders: nämlich nach 25 Jahren begagnadigt zu werden! |
Nein, das ist völlig falsch!
Begnadigung ist ein Sonderfall. Jeder Straftäter, egal welche Straftat er begangen hat, kann den Bundespräsident um Begnadigung ersuchen (schriftlicher Antrag).
Das was du meinst, ist die Bewährung.
Bewährung ist eine Ersatzfreiheitsstrafe, bei dem der zuständige Richter dem Straftäter einige Auflagen (Bewährunghelfer, Geldstrafe, Arbeitsstunden, Täter-Opfer-Ausgleich, Antiaggressiontraining,...) während der Bewährungszeit aufgibt. Ein Mörder bekommt eine lebenslange Haftstrafe. Das heißt, er sitzt auch lebenslang. Ein gewöhnlicher Mörder kann nach 15 Jahren Haft das erste Mal seine Bewährung beantragen. Ein Mörder, bei dem die besondere schwere der Schuld festgestellt wurde, kann erst nach frühestens 25 Jahre Haft einen Bewährungsantrag stellen.
Zitat:
Wenn ich mir so anhöre, was Klar von sich gibt, habe ich da meine Zweifel.
Er wird wohl - mangels Gefolgschaft - nie wieder Terrorismus wie weiland zu Zeiten der RAF verüben können, aber seine Weigerung, zur Aufklärung seiner Verbrechen beizutragen, macht ihn mir doch sehr suspekt.
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Ob Kristian Klar wissentlich oder vorsätzlich einen anderen, möglichen, Mörder schützt, ist spekulativ und damit rechtswissenschaftlich irrelevant!
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Es ist in soweit nicht irrelevant, da Klar wegen dieses Morde rechtskräftig verurteilt ist und sich daher seiner Staatsbürgerpflicht, an der Aufklärung von Straftaten mitzuwirken, nachkommen müsste.