Zitat:
Zitat von lorginn Von welchem Radius um die Küste müssen wir ausgehen?
Ab wann beginnt das internationale Gewässer?
Ist das von Staat zu Staat unterschiedlich geregelt oder welche Institution legt diesen Abschnitt fest? |
Das ist eine komplizierte Frage.
Ursprünglich ging man davon aus, dass das Meer niemandes Eigentum werden könne. Daneben gab es aber auch die Ansicht, Meeresteile könne man genauso wie Grundstücke in Besitz nehmen.
Vom 17.-19. Jhdt. galt das Prinzip der Kanonenschussweite: So weit ein an der Küste aufgestelltes Geschütz feuern (und somit das Küstengewässer effektiv verteidigen) konnte, so weit reichte das Küstengewässer. Das war natürlich ein etwas schwammiger Maßstab. Alles außerhalb stand jedermann frei.
Im 20. Jhdt. beanspruchten dann die Staaten zunehmend größere Meeresteile für sich. Dies hing vor allem mit den neuen Möglichkeiten zusammen, küstennahe Bodenschätze zu fördern. Sollte das jeder dürfen oder nur der Anrainer? Besonders kritisch sind Exklusivitätsansprüche natürlich bei Meerengen.
Die heute gültige Regelung ist das UN-Seerechtsübereinkommen aus den 80ern (dem aber, typisch, die USA nicht beigetreten sind):
Das Küsten- bzw. Hoheitsgewässer ist 12 Seemeilen breit. Ausländische Schiffe dürfen jedoch passieren, U-Boote nur aufgetaucht.
Weitere 12 Seemeilen sind die "Anschlusszone". Der Staat darf hier vor allem noch Kontrollen durchführen.
Dann kommt die "Ausschließliche Wirtschaftszone" bis zu einer Entfernung von 200 Seemeilen von der Küste. Nur der Anrainer darf hier fischen.
Alles außerhalb ist internationales Gewässer.
Bei Meerengen verläuft die Grenze in der Mitte, was freilich trotzdem immer wieder zu Streitigkeiten führt, aktuell z.B. zwischen Slowenien und Kroatien.
Ein anderes Problem ist der Festlandsockel: Nur der Anrainer darf dort Bodenschätze abbauen. Das führt gegenwärtig vor allem in der Arktis zu Streitigkeiten.