Da ich es eben in einem 2. Weltkriegs-Thema schon erwähnt habe, hier ein eigener Thread zum Deutschen Bund, beziehungsweise im Speziellen der auf dem Frankfurter Fürstentag beschlossenen Bundesreform, die ausschließlich am Widerstand Preußens scheiterte.
Im Grunde hätte diese Reform der EU ähnliche Institutionen im deutschen Rahmen geschaffen:
-Der alte Bundestag sollte nach wie vor die Leitlinien der Politik festlegen, allerdings aus seiner Mitte ein Direktorium als "Staatsoberhaupt" bestellen. Österreich, Preußen und Bayern sollten diesem als ständige Mitglieder angehören, während zwei Mitglieder im turnusmäßigen Wechsel vom Bundestag gewählt werden sollten. Das Direktorium hat somit Ähnlichkeit mit dem UN-Sicherheitsrat.
-Als Legislative sollten zwei Kammern geschaffen werden, eine Fürstenversammlung, die aus den Staatsoberhäuptern der Bundesglieder bestehen sollte, und ein Abgeordnetenhaus, in dem von den Landtagen der Mitgliedsstaaten gewählte Mitglieder sitzen sollten. Beide sollten gemeinsam gesamtdeutsche und erstmals direkt verbindliche Gesetze beschließen.
-Ein Bundesgericht, eine Art Verfassungsgericht, sollte eingesetzt werden, das über die Zulässigkeit von Bundes- und evtl. auch Bundesstaatsgesetzen befinden sollte.
-Außerdem sollte noch die militärische Organisation verbessert und die Befugnisse des Bundes im Kriegsfall erweitert werden.
Allen Beteiligten am Frankfurter Fürstentag war die Notwendigkeit einer umfassenden Reform klar. Die Reformakte wurde denn auch von allen deutschen Staaten, bis auf Preußen, das gar nicht erst erschienen war, angenommen.
Da sich jedoch das bismarcksche Preußen kategorisch verweigerte, scheiterte die Bundesreform schließlich.
Nun zur Frage dazu: Meint ihr, die Reform hätte ohne Bismarck funktionieren können, und wenn ja, war sie ein Schritt in die richtige Richtung?



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