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  1. #1
    Neuer Benutzer Rang: Knappe
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    die deutsche Reichsgründung

    Hallo, ich hab mal wieder eine Frage

    Wir haben die Verfassung der Norddeutschen Staaten von 1867 gelesen. Hauptsächlich gings um die verschiedenen politischen Organe, die Wahlen, und die Stimmenverteilung der einzelnen Staaten.
    Diese Verfassung wurde bei der Reichsgründung 1871 mit geringfügigen Änderungen in die Reichsverfassung übernommen.
    Nun ist die Frage, ob es berechtigt wäre die deutsche Reichsgründung auf 1867 zu datieren.
    Meine Antwort darauf wäre erstmal nein, denn bei der Reichsgründung wurden die Süddeutschen Staaten eingegliedert, die zuvor gar nicht zum Norddeutschen Bund gehört haben. Außerdem finde ich es nicht logisch zu sagen, das 1867 die reichsgründung war, wenn die doch erst 1871 im Spiegelsaal von Versaille ausgerufen wurde und dieKaiserproklamation erst da stattfand. Allerdings finde ich, dass die Norddeutsche Verfassung als Grundstein für die Reichsverfassung angesehen werden kann.
    Was meint ihr dazu? Kann ich das so begründen oder gibt es noch andere Gründe, die zu nennen wären?
    Viele Dank schonmal.
    MfG

  2. #2
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    Eine Frage nebenbei: Wie konnte eigentlich das Großherzogtum Hessen teilweise dem Norddeutschen Bund angehören, teilweise nicht?

  3. #3
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    Zitat Zitat von Geschichte-LK Beitrag anzeigen
    Meine Antwort darauf wäre erstmal nein,
    Ich kann deine Argumentation nachvollziehen und finde sie durchaus sinnvoll.

    VG
    Christian

  4. #4
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    Zitat Zitat von Scifi Beitrag anzeigen
    Eine Frage nebenbei: Wie konnte eigentlich das Großherzogtum Hessen teilweise dem Norddeutschen Bund angehören, teilweise nicht?
    Ich vermute, weil die südliche Provinz als eigenständiges Fürstentum Starkenburg behandelt wurde und der hessische Großherzog alles andere als scharf darauf war, zum Norddeutschen Bund zu gehören (und damit quasi unter der Fuchtel Preußens zu stehen) und hier die Gelegenheit nutzte, wenigstens einen Teil seines Gebietes aus dem Norddeutschen Bund "rauszuhalten". Die Mitgliedschaft auch Starkenburgs wurde ja auch 1870 nachgeholt. Da war schon klar, wohin die Fahrt gehen würde.

    VG
    Christian

  5. #5
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    Aber der Norddeutsche Bund hatte doch bereits massive Eingriffsmöglichkeiten in die Innenpolitik seiner Mitglieder. Bei Hessen unterlag dann eine Hälfte der Normgebung des Bundes, die andere war noch souverän. Da muss Hessen doch in zwei Rechtsgebiete auseinandergefallen sein.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Scifi Beitrag anzeigen
    Eine Frage nebenbei: Wie konnte eigentlich das Großherzogtum Hessen teilweise dem Norddeutschen Bund angehören, teilweise nicht?
    Ich bin mal ehrlich: Keine Ahnung, nicht die geringste!

  7. #7
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    Zitat Zitat von Geschichte-LK Beitrag anzeigen
    Hallo, ich hab mal wieder eine Frage

    Wir haben die Verfassung der Norddeutschen Staaten von 1867 gelesen. Hauptsächlich gings um die verschiedenen politischen Organe, die Wahlen, und die Stimmenverteilung der einzelnen Staaten.
    Diese Verfassung wurde bei der Reichsgründung 1871 mit geringfügigen Änderungen in die Reichsverfassung übernommen.
    Nun ist die Frage, ob es berechtigt wäre die deutsche Reichsgründung auf 1867 zu datieren.
    Meine Antwort darauf wäre erstmal nein, denn bei der Reichsgründung wurden die Süddeutschen Staaten eingegliedert, die zuvor gar nicht zum Norddeutschen Bund gehört haben. Außerdem finde ich es nicht logisch zu sagen, das 1867 die reichsgründung war, wenn die doch erst 1871 im Spiegelsaal von Versaille ausgerufen wurde und dieKaiserproklamation erst da stattfand. Allerdings finde ich, dass die Norddeutsche Verfassung als Grundstein für die Reichsverfassung angesehen werden kann.
    Was meint ihr dazu? Kann ich das so begründen oder gibt es noch andere Gründe, die zu nennen wären?
    Viele Dank schonmal.
    MfG
    Deine Überlegungen zu dem Thema sind schon gut. Im Grunde war der Norddeutsche Bund ein Experimentierfeld, um die bismarcksche Verfassung schon mal zu proben, die Eingliederung des Südens war zu dem Zeitpunkt schon geplant. Außerdem gab es die Bundesverfassung erst seit 1869, vorher war der Norddeutsche Bund ein reines Verteidigungsbündnis ohne feste eigene Strukturen.

  8. #8
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    Zitat Zitat von Scifi Beitrag anzeigen
    Da muss Hessen doch in zwei Rechtsgebiete auseinandergefallen sein.
    Stimmt. Das wird der Grund dafür gewesen sein, dass das Konstrukt nur einige Jahre hielt, bis dann eben auch der südliche Teil des Großherzogtums zum Norddeutschen Bund gehörte.

    VG
    Christian

  9. #9
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    Das Thema ist wirklich eine Diskusion wert.
    Natürlich kamen die Süddeutschenstaaten erst später dazu, aber damals war schon eine Reichsgründung geplant gewesen, die aber wegen Frankreich Einsprüchen ins Wasser fiel.
    Das Reich konnte erst gegründet werden, nachem Frankreich im dutsch-französichen Krieg besiegt worden war.
    Aber ich tendiere auch eher zu 1871 als Gründungsdatum.

  10. #10
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    Zitat Zitat von Sandrokottos Beitrag anzeigen
    Ich bin mal ehrlich: Keine Ahnung, nicht die geringste!
    Sinnig.
    Ich frage: Hätte man es sich zu dieser Zeit eine Reichsgründung schon leisten können? Immerhin wäre damit schon zu diesem Zeitpunkt das Kräftegleichgewichtgestört geworden?

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