Hallo, ich hab mal wieder eine Frage
Wir haben die Verfassung der Norddeutschen Staaten von 1867 gelesen. Hauptsächlich gings um die verschiedenen politischen Organe, die Wahlen, und die Stimmenverteilung der einzelnen Staaten.
Diese Verfassung wurde bei der Reichsgründung 1871 mit geringfügigen Änderungen in die Reichsverfassung übernommen.
Nun ist die Frage, ob es berechtigt wäre die deutsche Reichsgründung auf 1867 zu datieren.
Meine Antwort darauf wäre erstmal nein, denn bei der Reichsgründung wurden die Süddeutschen Staaten eingegliedert, die zuvor gar nicht zum Norddeutschen Bund gehört haben. Außerdem finde ich es nicht logisch zu sagen, das 1867 die reichsgründung war, wenn die doch erst 1871 im Spiegelsaal von Versaille ausgerufen wurde und dieKaiserproklamation erst da stattfand. Allerdings finde ich, dass die Norddeutsche Verfassung als Grundstein für die Reichsverfassung angesehen werden kann.
Was meint ihr dazu? Kann ich das so begründen oder gibt es noch andere Gründe, die zu nennen wären?
Viele Dank schonmal.
MfG



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