Zitat:
Zitat von Fabian Würde ein Missionierungsverbot, also ein Verbot des Anwerbens von Menschen für eine Religion, gegen die Religionsfreiheit verstoßen ?? |
So ein Missionierungsverbot würde sich in der Praxis wohl nur schwer durchsetzen lassen.
Käme noch darauf an, ob es dabei nur in einem einzelnen Land gelten soll oder global.
Zum zweiten ist es m.E. wichtig wie dieses "Anwerben" praktiziert wird und in welchem Umfeld es geschieht. Denn Missionieren ist ja aktives "Anwerben".
Wenn ich z.B. in einer Fußgängerzone daraufhin angesprochen würde oder bei mir zu Hause einer klingelt und nachfragt, dann würde ein Verbot gegen die Religionsfreiheit verstoßen. Denn ich kann ja höflich, aber bestimmt sein Anliegen ablehnen.
Wenn es aber so wie zu Zeiten KdG praktiziert würde, dann hätte man kaum eine Wahl. Dann wäre ein Verbot rechtens und würde nicht gegen die Religionsfreiheit verstoßen, denn auch der zu Missionierende hat ja sein Recht auf Religionsfreiheit.
Es kommt also darauf an, wie die Missionierung gehandhabt und durchgeführt wird.
Geschieht es auf freiwilliger Basis, nur allein in verbaler Form, vielleicht auch, wie z.B. durch Missionshospitäler o.ä, in praktischer Form; dann würde ein Verbot gegen die Religionsfreiheit verstoßen.
Bei jeder anderen Form - denn dann ist es gewaltsame Missionierung - wäre ein Verbot gerechtfertigt, da es gegen die Religionsfreiheit des anderen verstoßen würde und dieser keine Wahl hätte.
Letztlich aber alles nur Theorie. In der Praxis nicht umsetztbar. Ist es heute nicht und wäre damals erst recht nicht machbar gewesen.