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Tags: missionierungsverbot, religionsfreiheit

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Alt 13.01.2012, 23:26   #1 (permalink)
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Würde ein Missionierungsverbot gegen die Religionsfreiheit verstoßen ??

Würde ein Missionierungsverbot, also ein Verbot des Anwerbens von Menschen für eine Religion, gegen die Religionsfreiheit verstoßen ??
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Alt 14.01.2012, 03:20   #2 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Fabian Beitrag anzeigen
Würde ein Missionierungsverbot, also ein Verbot des Anwerbens von Menschen für eine Religion, gegen die Religionsfreiheit verstoßen ??
So ein Missionierungsverbot würde sich in der Praxis wohl nur schwer durchsetzen lassen.
Käme noch darauf an, ob es dabei nur in einem einzelnen Land gelten soll oder global.

Zum zweiten ist es m.E. wichtig wie dieses "Anwerben" praktiziert wird und in welchem Umfeld es geschieht. Denn Missionieren ist ja aktives "Anwerben".

Wenn ich z.B. in einer Fußgängerzone daraufhin angesprochen würde oder bei mir zu Hause einer klingelt und nachfragt, dann würde ein Verbot gegen die Religionsfreiheit verstoßen. Denn ich kann ja höflich, aber bestimmt sein Anliegen ablehnen.

Wenn es aber so wie zu Zeiten KdG praktiziert würde, dann hätte man kaum eine Wahl. Dann wäre ein Verbot rechtens und würde nicht gegen die Religionsfreiheit verstoßen, denn auch der zu Missionierende hat ja sein Recht auf Religionsfreiheit.

Es kommt also darauf an, wie die Missionierung gehandhabt und durchgeführt wird.
Geschieht es auf freiwilliger Basis, nur allein in verbaler Form, vielleicht auch, wie z.B. durch Missionshospitäler o.ä, in praktischer Form; dann würde ein Verbot gegen die Religionsfreiheit verstoßen.

Bei jeder anderen Form - denn dann ist es gewaltsame Missionierung - wäre ein Verbot gerechtfertigt, da es gegen die Religionsfreiheit des anderen verstoßen würde und dieser keine Wahl hätte.

Letztlich aber alles nur Theorie. In der Praxis nicht umsetztbar. Ist es heute nicht und wäre damals erst recht nicht machbar gewesen.
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Alt 14.01.2012, 13:54   #3 (permalink)
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Ein Missionierungsverbot würde sofort - mit einigen Bibel- oder Korantexten belegt - als Angriff Satans verstanden werden...
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Geändert von Conzaliss (14.01.2012 um 14:54 Uhr).
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Alt 14.01.2012, 14:37   #4 (permalink)
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In einem demokratischen Land wäre ein Missionierungsverbot verfassungswidrig. Lediglich der Islam hat ein solches Missionierungsverbot für alle anderen Religionen.
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Alt 14.01.2012, 14:58   #5 (permalink)
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
In einem demokratischen Land wäre ein Missionierungsverbot verfassungswidrig. Lediglich der Islam hat ein solches Missionierungsverbot für alle anderen Religionen.
Lieber Dieter,

du hast vielleicht Artikel 4 des GG im Sinn.
Das Ausüben von Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit beinhaltet für mich nicht zwingend Missionierung...
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Alt 14.01.2012, 14:59   #6 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Conzaliss Beitrag anzeigen
Ein Missionierungsverbot würde sofort - mit einigen Bibeltexten belegt - als Angriff Satans verstanden werden...
Naja, soll ja Religionen geben die nix mit der Bibel am Hut haben...
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Alt 14.01.2012, 15:05   #7 (permalink)
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
In einem demokratischen Land wäre ein Missionierungsverbot verfassungswidrig. Lediglich der Islam hat ein solches Missionierungsverbot für alle anderen Religionen.
Der Islam selbst ist ja nur eine bedingt missionierende Religion.
Kann man das irgendwo nachlesen, dass der Islam ein solches Missionierungsverbot für andere Religionen erlassen hat. Oder besser, da der Islam ja keine Verbote aussprechen kann, in welchem islamisch geprägten Land wurde ein solches Verbot verhängt. Oder stehts gar im Koran? Weiß ich nicht.
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Alt 14.01.2012, 15:08   #8 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Nafets Beitrag anzeigen
Naja, soll ja Religionen geben die nix mit der Bibel am Hut haben...
Eintrag wurde erweitert...
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Alt 14.01.2012, 15:51   #9 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Conzaliss Beitrag anzeigen
Eintrag wurde erweitert...
Das wäre aber immer noch zu schmal, zumindest was die gegenwärtigen und großen Religionsgemeinschaften betrifft.
Denn da gibts eine ganze Menge, z.B. Bahai, Buddhismus, Christentum, Daoismus, Hinduismus, Islam, Jüdische Religion, Konfuzianismus, Shinto, Sikhismus.
Mit den kleineren Religionsgemeinschaften wird die Liste erheblich länger.

Fabian hats ja allgemein ausgedrückt wenn er schreibt:
Zitat:
Verbot des Anwerbens von Menschen für eine Religion
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Alt 14.01.2012, 17:03   #10 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Nafets Beitrag anzeigen
So ein Missionierungsverbot würde sich in der Praxis wohl nur schwer durchsetzen lassen.
Käme noch darauf an, ob es dabei nur in einem einzelnen Land gelten soll oder global.
Damit hast du nur teilweise recht. Das öffentliche Missionieren auf Plätzen würde dadurch unterbunden werden und dies könnte man auch relativ einfach überwachen. Bie Missionierungen vor der Haustür ist das was anderes.
Zitat:
Zitat von Nafets Beitrag anzeigen
Zum zweiten ist es m.E. wichtig wie dieses "Anwerben" praktiziert wird und in welchem Umfeld es geschieht. Denn Missionieren ist ja aktives "Anwerben".
Zitat:
Zitat von Nafets Beitrag anzeigen
Wenn ich z.B. in einer Fußgängerzone daraufhin angesprochen würde oder bei mir zu Hause einer klingelt und nachfragt, dann würde ein Verbot gegen die Religionsfreiheit verstoßen. Denn ich kann ja höflich, aber bestimmt sein Anliegen ablehnen.
Sehe ich persönlich anders, da ein Missionierungsverbot die Gläubigen in ihrer Religionsausübung nicht behindert und sich jeder noch ungestört zu seiner Religion bekennen kann (das sind ja die beiden Fakttoren der Religionsfreiheit nach dem GG Art. 4 GG). Außerdem besitzt jeder Missionar eine diskriminierende Einstellung zu anderen Religionen, da er ja der Meinung ist, dass seine Religion diesen überlegen ist.
Zitat:
Zitat von Nafets Beitrag anzeigen
Wenn es aber so wie zu Zeiten KdG praktiziert würde, dann hätte man kaum eine Wahl. Dann wäre ein Verbot rechtens und würde nicht gegen die Religionsfreiheit verstoßen, denn auch der zu Missionierende hat ja sein Recht auf Religionsfreiheit.
Stimmt.
Zitat:
Zitat von Nafets Beitrag anzeigen
Es kommt also darauf an, wie die Missionierung gehandhabt und durchgeführt wird.
Geschieht es auf freiwilliger Basis, nur allein in verbaler Form, vielleicht auch, wie z.B. durch Missionshospitäler o.ä, in praktischer Form; dann würde ein Verbot gegen die Religionsfreiheit verstoßen.
S.o.
Zitat:
Zitat von Nafets Beitrag anzeigen
Bei jeder anderen Form - denn dann ist es gewaltsame Missionierung - wäre ein Verbot gerechtfertigt, da es gegen die Religionsfreiheit des anderen verstoßen würde und dieser keine Wahl hätte.
Ja, da würde der Missionar aber auch gegen einen haufen anderer Gesetze verstoßen.
Zitat:
Zitat von Nafets Beitrag anzeigen
Letztlich aber alles nur Theorie. In der Praxis nicht umsetztbar. Ist es heute nicht und wäre damals erst recht nicht machbar gewesen.
Es ist auch nur als theoretisches Gedankenspiel gedacht, geboren aus dem Religionsunterricht.
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