| Personen, die das latinische Recht hatten, waren keine römischen Bürger und durften nicht an den Wahlen zu römischen Magistraten teilnehmen, waren aber trotzdem besser gestellt als normale Untertanen und Ausländer. Beispielsweise durften sie in Rom Eigentum erwerben, sie durften römische Bürger heiraten, sie durften ihre Städte selbst verwalten etc.
Ursprünglich gründeten die Römer nur Coloniae mit latinischem Recht, erst ab den späten 4. Jhdt. auch welche mit römischem Bürgerrecht, wobei diesen römischen Bürgern allerdings auch das Wahlrecht für Wahlen in Rom fehlte.
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Bis in den Tod Rot-weiß-rot!
Wen die Götter lieben, der stirbt jung.
Geändert von Scifi (20.05.2009 um 13:35 Uhr).
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