Zitat:
Zitat von Triton Hartenstein kam vor kein Kriegsgericht. |
Hat er denn Kriegsverbrechen begangen ??
Zitat:
Zitat von Triton Nach den Ereignissen im Südatlantik erließ Dönitz den "Laconia-Befehl", der den Kommandanten seiner U-Boote jegliche Rettungsmaßnahme Schiffbrüchiger untersagte, und er musste sich in Nürnberg für diesen Befehl verantworten. |
Dönitz ist aber kein einfacher Soldat gewesen und musste keine/kaum Befehle befolgen sondern hat welche befohlen. Für viele enfache Soldaten oder niedere Vorgesetzte (vorausgesetzt sie haben noch ein Gewissen und denken selbstständig), um die ging es mir in Post 3, ist die Entscheidung, ob er seinem Gewissen oder dem Befehl gehorcht schwierig. Wenn er den Befehl verweigert kann er vor ein Kriegsgreicht kommen oder sein Leben und das seiner Untergebenen/Kameraden gefährden. Wenn er den Befehl bevollt kann er wegen Kriegsverbechen vor ein Kriegsgericht kommen.