| ich habe heute morgen einen Artikel eines Sicherheitsbeauftragten gelesen. Der sagt ganz klar, daß kein deutsches Atomkraftwerk gegen einen Flugzeugabsturz einer Verkehrsmaschine geschützt ist. Die moderneren könnten den Absturz einer Militärmaschine überstehen, aber ein Verkehrsflugzeug nicht.
Die Kraftwerksbetreiber weisen jede verantwortung für diesen Aspekt der Sicherheit von sich. Für den Schutz der Atomkraftwerke von außen sei der Staat zuständig.
Der aber hat keine Handhabe gegen entführte Flugzeuge. Vernebeln bringt nichts, wenn das Flugzeut auf gut Deutsch gesagt nicht abgeschossen werden dürfe.
Wenn also die terrorgefahr so groß sei, wie immer behauptet, dann blieb faktisch nichts anderes übrig als Abschalten. Denn das Risiko eines Flugzeugabsturzes auf ein Atomkraftwerk, das früher, in den70 ern bei 1zu einer Billionen gelegen habe, ist nicht nur durch die rasante Zunahme des Flugverkerhs gestiegen, sondern seit dem 11. September 2001 letztendlich unkalkulierbar...
__________________ Das Böse- und dieser Satz steht fest- ist stets das Gute, das man läßt.
Wilhelm Busch |