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Sippenhaft bei Ehebruch

Das Rechtssystem der Inka

Im Reich der Inka lebten bis zu 13 Millionen Menschen. Um es kontrollieren zu können, führten die Inka ein striktes Rechtssystem ein.

 

Machu Picchu

Machu Picchu, ein Wahrzeichen der Inka-Kultur. Sie zeichnete sich auch durch ein ausgeklügeltes Rechtssystem aus. | © istockphoto/Maxime Vige

 

 

Auspeitschen, Steinigen oder Vierteilen: Das Rechtssystem der Inka kannte viele Möglichkeiten, Verbrechen zu ahnden. Die harten Strafen sorgten dafür, dass es kaum zu Verbrechen kam. Ein Verurteilter wurde in schwerwiegenderen Fällen ausgepeitscht, ihm wurde ein Körperteil abgeschnitten oder er wurde zum Tode verurteilt. Für weniger schwere Vergehen sprachen die Inka Verwarnungen aus oder schnitten die Haare des Straftäters ab. Die Härte der Strafe richtete sich oft nach Art des Verbrechens und nach dem Opfer.

Status des Opfers beeinflusste die Strafe

Die Inka unterschieden zwischen Delikten gegen den Staat und seine Institutionen einerseits und Delikten gegen Individuen und die soziale Ordnung andererseits. Auch zwischen kommunalem und privatem Eigentum differenzierten die Inka, wobei kommunales Eigentum einen höheren Wert besaß. Als eines der schlimmsten Verbrechen galt zum Beispiel die Tötung. Hier wurde nach sozialen Gesichtspunkten abgestraft: Während der Mord an einem Angehörigen des provinziellen Adels mit Vierteilung geahndet wurde, gab es für den Mord an einem gewöhnlichen Bauern lediglich Strafe durch die Peitsche.

Spanische Chronisten berichten von Sippenhaft

Auch andere Straftaten wurden schwer geahndet, beispielsweise Ehebruch. Spanische Chronisten berichten von einem Fall, bei dem eine für den Inka-Herrscher bestimmte Frau ein Verhältnis zu einem Dorfoberhaupt hatte. Der Richter bestrafte hierbei nicht nur das Paar, sondern auch deren Angehörige. Durch die sogenannte Sippenhaft hatten sich auch die Familien für den Fehltritt des Paares zu verantworten. In diesem Fall lautete das Urteil, dass alle Nachkommen des Dorfoberhauptes bis zum Alter von zehn Jahren von einem Felsen gestoßen werden sollten.

Auch Folter und Gottesurteile kamen vor

Die Rechtsprechung oblag dabei nach Gewohnheitsrecht den Provinzen. Über Verfahren auf Reichsebene ist kaum etwas bekannt. Das Oberhaupt eines Dorfes ahndete beispielsweise kleinere Delikte, schlichtete Grenzstreitigkeiten sowie Auseinandersetzungen. Lediglich bei Verbrechen, die die Autorität des Inkakönigs selbst betrafen, wurden Sonderrichter entsandt. Im Verfahren hörten sich die Richter die Aussagen von Zeugen an und vernahmen den Angeklagten. Gelegentlich setzten sie auch Folter ein, um ein Geständnis zu erhalten. Bisweilen kam es zu einem Gottesurteil, bei dem der Angeklagte in eine Zelle mit wilden Tieren gesperrt wurde. Überlebte er die Prozedur zwei Tage, galt er als unschuldig. Anschließend wurde das Urteil ohne Einspruchsmöglichkeit gesprochen und an die Vorgesetzten weitergegeben. Über die strukturierten Verwaltungswege gelangten die Hauptverbrechen der entferntesten Provinzen theoretisch bis in den Herrscherpalast.

Tanja Albert

 

Zuletzt geändert: 02.06.2015

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