Die Inquisition modernisierte Gerichtsprozesse und verbot willkürliche Praktiken wie das Gottesurteil. Für die Angeklagten war das ein schwacher Trost. Ihnen drohte Folter, Kerkerhaft und Feuertod.
von Daniel Carlo Pangerl
Nur wenige Begriffe aus der Kirchengeschichte haben sich so in das kollektive Gedächtnis eingebrannt wie die Inquisition. Noch heute lässt sie Menschen erschaudern und an Praktiken wie Folter und Feuertod denken – nicht zu Unrecht. Aber dies ist nur eine Seite der Medaille: Denn die Idee der Inquisition war zumindest für das Mittelalter ziemlich modern.
Gottesurteile entschieden über Leben und Tod
Bis ins 13. Jahrhundert prägten noch Willkür und Irrationalität die Rechtssprechung. Oft griffen Gerichte auf ein altertümliches Verfahren zurück: das Gottesurteil. Es beruhte auf der Vorstellung, dass Gott selbst in Prozesse eingriff, um Schuld oder Unschuld zu beweisen. Bei der Feuerprobe etwa mussten die angeklagten Personen über glühende Kohlen oder Eisen laufen, bei der Wasserprobe wurden sie gefesselt ins Wasser geworfen. Ihr Schicksal lag dann sprichwörtlich in Gottes Hand. Bestanden sie die Feuerprobe nicht, beziehungsweise ertranken sie, galten sie als schuldig.
Die Inquisition war bemüht, die Wahrheit zu finden
Papst Innozenz III. (* 1160, † 1216) beendete solche fragwürdigen Praktiken: Er organisierte im November 1215 das 4. Laterankonzil in Rom. Einer der Konzilsbeschlüsse verbot Priestern, an Gottesurteilen mitzuwirken. Ein anderer beschäftigte sich mit der Frage, wie man Anschuldigungen gegen abtrünnige Kleriker überprüfen solle. Die Antwort lautete: durch Nachforschung (Lateinisch: per inquisitionem). Damit tauchte der Begriff Inquisition erstmals offiziell auf.
Den vollständigen Artikel lesen Sie in der aktuellen Ausgabe: „Kreuzzüge gegen Ketzer“
Zuletzt geändert: 15.2.2018