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Die Hanse

Von der Händlergemeinschaft zum Städtebund

Dass sie Hanseaten waren, rief bei den Kaufleuten noch lange keinen Mannschaftsgeist hervor. Warum die Hanse dennoch so erfolgreich war.

Globaler Handel: Adam Wachendorff war der Sekretär des Londoner Hansebüros. | © Rijksmuseum Amsterdam

 

„Was die meiste Menge dann als das Beste und Nützliche erkiesen, dass dem die anderen folgen sollen.“ Dies ist ein Aufruf an die Hansestädte aus dem Jahr 1359, wieder einmal ein Appell zur Einigkeit. Im Krieg gegen Dänemark konnte die Hanse sich keine Einzelgänger leisten. Auch wenn wenige Jahre zuvor der erste allgemeine Hansetag abgehalten worden war: Selbstverständlich war es in dem Bund nie, dass sich alle Städte an gemeinsame Linien hielten.

Bis zu diesem Aufruf in der Mitte des 14. Jahrhunderts hatte die Hanse schon einen weiten Weg zurückgelegt. Angefangen hatte es im 12. Jahrhundert damit, dass Kaufleute sich zu Fahrtgemeinschaften zusammenschlossen, um beim Auslandshandel sicher zu sein. Ausgestattet mit Schutzbriefen des Kaisers oder Königs gehörten sie, gleichgültig woher sie kamen, der Genossenschaft aller unter Königsschutz stehenden deutschen Kaufleute im Ausland an, dem „gemenen kopman“ (gemeinen Kaufmann). Ein gewählter Ältermann leitete die Zusammenschlüsse.

Für ihre Geschäfte brauchten die „Pfeffersäcke“ keinen König

Die Fernhändler – spöttisch als „Pfeffersäcke“ bezeichnet – waren es als Gildemitglieder in ihren Heimatstädten gewohnt, ihre Angelegenheiten nach eigenem Recht zu regeln. Das galt auch im Ausland: Die Fahrtgemeinschaften brauchten keinen König, keinen Fürsten als Vermittler; sie selbst konnten Handelsverträge mit fremden Landesherren machen. So schlossen „Pfeffersäcke“ aus Riga, Visby, Lübeck, Soest, Münster, Dortmund und Bremen 1229 einen Handelsvertrag mit dem Fürsten von Smolensk und dem Bischof von Riga – im Namen aller deutschen Kaufleute. In der Ordnung des Peterhofs in Nowgorod (»Schra«) nannten sich die Verfasser »die Weisesten aus allen Städten des deutschen Landes«. Spätestens die Blockade Flanderns 1358/60 machte eine festere Organisation notwendig. Damit das Embargo die wirtschaftlich stärkste Region nördlich der Alpen in die Knie zwingen konnte, durfte keine Stadt aus der Front der Hanse ausscheren. Als Schlagwort symbolisierte ein neuer Begriff den Zusammenhalt: Die Kaufleute sprachen im Namen der Städte der »dudeschen hense«. Außerhalb Deutschlands war das neu.

Die Städte bezeichneten sich selbst selten als „Hansestadt“

Die flandrische Gesandtschaft, die zu Verhandlungen nach Lübeck kam, hatte zuvor noch gar nicht gewusst, an wen sie sich eigentlich wenden sollte. Bisher wurden die hansischen Kaufleute im westlichen Europa „esterlinges“ oder „oosterlinges“ genannt – Kaufleute, die aus dem Osten kamen. In Skandinavien hießen sie dagegen „hensebrodere“ (Hansebrüder). Bezeichnungen wie „Hansa“, „citees of the Hansza“ und „Hansia Almanie“ waren bei Diplomaten zwar schon länger in Gebrauch, nicht aber bei Kaufleuten. Der Fernhandel musste sich also auf einen neuen Begriff und damit auf einen neuen Umgang mit den Deutschen einstellen. Die einzelnen Städte scheinen sich selbst allerdings so gut wie nie als „Hansestadt“ bezeichnet zu haben; das Wort „hensestede“ wurde nur auf die Gesamtheit der Städte angewandt.

Kurz erklärt

Das Wort „Hanse“ umfasst drei Bedeutungen. In Nordwesteuropa war im frühen Mittelalter die Bedeutung als „Schar“ belegt. Sie schloss alle Genossen einer Fahrtgemeinschaft ein, die Fernhandel im Ausland betrieben. In der zweiten Bedeutung heißt das Wort so viel wie „Abgabe“, die jeder Teilnehmer am gemeinsamen Handel entrichten musste. Drittens war das Recht der gemeinsam ausgeführten Handelstätigkeit gemeint, das gemeine Kaufmannsrecht. Der Städtebund führte den Namen „Hanse“ erst vom Ende des 13. Jahrhunderts an.

Das Selbstverständnis der Fernhändler berührte die Hanse als Zusammenschluss kaum. Erzählte ein niederdeutscher Kaufmann im Ausland von sich, so war die Stadt, deren Bürgerrecht er hatte, ein wichtigeres Thema als der Verbund. Der örtlichen Kaufmannsgenossenschaft, dem jeweiligen Kontor maß er mehr Bedeutung zu als der übergeordneten Einrichtung. Auf die Hanse kamen die niederdeutschen Kaufleute immer dann zu sprechen, wenn es galt, den Herrschern den Wunsch auszureden, über die Hansezugehörigkeit der Kaufleute mitzubestimmen. Dann betonten sie die Geschlossenheit des Bundes.

Von den Niederlanden nach Livland, von Visby nach Krakau

Die Städte der Hanse lagen in einem riesigen Gebiet: Von der niederländischen Zuidersee im Westen bis nach Estland und Livland im Osten und von Visby im Norden bis zur Linie Köln – Erfurt – Breslau – Krakau im Süden. Bei Hansetagen wurden regionale Drittel unterschieden: ein gotländisch-livländisch-schwedisches, ein wendisch-sächsisches und ein westfälisch-preußisches Drittel. Zur Hanse gehörten sowohl die niederdeutschen Fernkaufleute als auch die etwa 70 großen und bis zu 130 kleinen Städte, in denen diese Kaufleute das Bürgerrecht besaßen. Die Aufnahme eines Kaufmannes in die Hanse war an Bedingungen geknüpft: Nur wer deutsche Eltern hatte und nach deutschem Recht lebte, wer außerdem durch das Erlernen des Kaufmannsberufs zum selbstständigen Auslandshandel berechtig war, konnte Mitglied werden. Trotz aller späteren Versuche, die Mitgliedschaft vom Bürgerrecht in einer Hansestadt abhängig zu machen, bestanden diese weitgefassten Voraussetzungen bis zum Ende der Hanse fort.

Das Prinzip Hanse war nicht neu. Je mehr die „Pfeffersäcke“ seit der Jahrtausendwende in entfernten Städten Handel trieben, desto geringer war ihre rechtliche Sicherheit. Das Stadtrecht endete an der Stadtgrenze; außerhalb der Mauern lauerten Wegelagerer oder Piraten, da half das Friedegebot des Königs ebenso wenig wie die Landfriedensgesetze. Und auch in fremden Städten war es unsicher: So konnte es leicht vorkommen, dass etwa ein Kölner Kaufmann in Augsburg wegen der Schulden eines anderen Kölners festgehalten wurde, nur weil jener nicht greifbar war. Ein umfassendes Handelsrecht fehlte. Deswegen halfen sich die Städte selbst und schlossen immer häufiger Verträge untereinander, in denen sie ihren Kaufleuten Schutz gewährten.

Städtbünde gewährten Kaufleuten Schutz

Einen der ältesten schriftlich überlieferten Beschlüsse dieser Art fassten 1259 Ratsherren aus Lübeck, Wismar und Rostock mit dem Wendischen Städtebund: Für Kaufleute, die nach lübischem Recht lebten, vereinbarten sie gegenseitigen Schutz gegen Seeraub. Das Abkommen beinhaltete aber auch Verhaltensrichtlinien für Kaufleute sowie privatrechtliche Garantien und den Grundsatz, sich regelmäßig zu treffen. Wenige Jahre später verlängerten die Kaufleute ihren Bund auf unbestimmte Zeit, und Händler aus anderen Städten traten bei. So entwickelte sich Schritt für Schritt eine Hanse der Kaufleute und der Städte. Zum einen verfolgte diese wirtschaftliche Ziele, und zum anderen verpflichtete sie zu gegenseitiger Unterstützung gegenüber Machtansprüchen der adeligen Territorialherren, die den wirtschaftlichen Interessen der Kaufmannschaft zuwider liefen.

Um gemeinsam beraten zu können, wurden die so genannten hansischen »Tagfahrten« eingerichtet. Dorthin schickten die einzelnen Hansestädte ihre »Ratssendboten«. Wie ein solches Treffen vorbereitet wurde, zeigt ein Einladungsschreiben Lübecks an Osnabrück aus dem Jahr 1305: Es wird erstens die Angelegenheit genannt, über die auf der Tagfahrt zu entscheiden war, zweitens der Termin angegeben und drittens dazu aufgefordert, bevollmächtigte Boten zu senden. Den Städten wurde also vorab die Tagesordnung mitgeteilt. Sie konnten nun beraten und ihren Boten Weisungen geben. Auf der Tagfahrt mussten die Ratssendboten einer Stadt dann aber selbst entscheiden, ob die hansischen Ziele noch mit ihrem Auftrag zu vereinbaren waren oder ob die Angelegenheit in der Heimatstadt erneut beraten werden musste.

Über den genauen Ablauf der Tagfahrten ist nur wenig bekannt, da keine Geschäftsordnung erhalten ist. Man kann aber davon ausgehen, dass der Bürgermeister der gastgebenden Stadt die Verhandlungen leitete, die konsensfähigen Meinungen formulierte und die Beschlüsse dem Ratsschreiber diktierte. Eine Entscheidung galt nur dann als getroffen, wenn der Vorsitzende einen vollkommenen Konsens aller Ratssendboten  feststellte. Da die Kaufleute zäh im Verhandeln waren, wurde eine Folgepflicht der Minderheit vereinbart, um die Beschlussfassung zu beschleunigen. Vertreter, die während der Beratungen mit ihrer Meinung in die Minderheit gerieten, mussten der Mehrheit folgen und dadurch Einstimmigkeit ermöglichen. So kam es durchaus vor, dass Sendboten auf Drängen der Versammlung Beschlüssen zustimmten, die ihre Stadt später ablehnte. Das ist ein wichtiger Grund für die immer wieder auftretenden Uneinigkeiten der Hansestädte.

„Verhansung“: Ausschluss aus dem Handelsbund

Besonders schwierig wurde die Beschlusslage, wenn es um Bündnisse, Krieg oder Geld ging. Sprach sich eine Mehrheit der Sendboten für Krieg oder für ein Handelsembargo aus, so konnte die Minderheit dem  Beschluss getrost zustimmen – wohlwissend, dass ihre Heimatstädte ihn ablehnen würden. Hatten aber schließlich alle Stadträte einen Beschluss ratifiziert, mussten sie ihm auch Folge leisten. Rechtskräftig waren die Beschlüsse erst, wenn sie öffentlich bekannt gemacht und in die Stadtrechte aufgenommen wurden. Der gemeine Kaufmann erfuhr auf zwei Wegen davon: In den Kontoren von Brügge, London und Nowgorod verlasen die Älterleute die Vereinbarungen in den morgendlichen Versammlungen der anwesenden Kaufleute. In den Städten erfuhren sie es über den Rat und die Gemeindeversammlung.

Drei Möglichkeiten gab es, die Hansemitgliedschaft zu verlieren: Durch Verzicht auf die Privilegien, durch freiwilligen Austritt oder durch die „Verhansung“, den förmlichen Ausschluss einer Stadt oder eines Kaufmanns. Die „Verhansung“ konnte eine Versammlung der Städte oder ein Ältermann in einem Kontor aussprechen, wenn schwerwiegende Verstöße gegen die Prinzipien und Interessen der Gemeinschaft  vorlagen. Aus diesen so einfachen wie flexiblen Grundsätzen entwickelte sich eine der erfolg- und folgereichsten Handelsorganisationen der Geschichte.

 

Martina Müller

 

 

Zuletzt geändert: 02.06.2015